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JA zur Verfassungstreue

Mit dem Referendum ein Zeichen setzen

Art. 121a Bundesverfassung enthält als zentrale Instrumente zur eigenständigen Steuerung der Zuwanderung jährliche Höchstzahlen und Kontingente, und zwar für alle Ausländer. Das Parlament hat als Umsetzung dieser Elemente am 16.12.2016 eine Änderung des Ausländergesetzes (AuG) beschlossen, in der weder von eigenständiger Steuerung der Zuwanderung, noch von Höchstzahlen oder Kontingenten die Rede ist.

zum Video >>>

Referendum JA zur Verfassungstreue

Soll unsere Verfassung nur gelten, wenn es passt?

Dann aber sind unsere Politiker unsere Chefs und die Direkte Demokratie mit dem Volk an der Spitze ist futsch!

Nein, das möchte niemand, dass das Parlament Volksentscheide absichtlich missachtet und sich anstelle des Volks an die Spitze des Landes stellt.

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Damit hat die Zerstörung der Schweiz begonnen

Dr. Markus Erb, Präsident «Bürger für Bürger»

Die Bundesverfassung von 1874 war ein Meisterwerk, das eine weit über die Grösse unseres Landes hinausragende Bedeutung beanspruchen konnte. Diese Bundesverfassung, die in der Geschichte des modernen europäischen Verfassungslebens eine sehr gewichtige Stellung einnimmt, regelte die staatsrechtlichen Beziehungen zwischen den Kantonen in klugem Ausgleich der Kräfte, ohne krasse Disparitäten. Die Beziehung zwischen Bund und kantonaler Hoheit berücksichtigte die konkreten, historisch gewachsenen Verhältnisse, was eine Übermacht des Bundes verhindert hat. Das Volk als oberste Staatsgewalt hat mit Referendum und Initiative, die selbst in Steuer- und Sachfragen die Mitbestimmung garantieren, Fehlentwicklungen ins Extreme verhindert. Dank dieser Verfassung ist die Schweiz trotz ihren vier verschiedenen Sprach- und Kulturgruppen – den Rätoromanen, dem Tessin, der Romandie und der Deutschschweiz – und trotz der in Reformierte und Katholiken geteilten Bevölkerung zu einem, selbst die Wirren der beiden Weltkriege überlebenden, stabilen Staat und zur einzigen lebendigen Demokratie in ganz Kontinentaleuropa geworden.

Zugegeben: Dem Neoliberalismus, dem eine "Schweiz AG" viel grösseren Gewinn bringt, als eine stabile Schweiz mit einer lebendigen Demokratie, ist das Meisterwerk von 1874 quer im Wege gestanden. Diese Bundesverfassung musste weg, was den neoliberalen Kräften im und um den Bundesrat 1999 gelungen ist. Jetzt war die Schweiz vogelfrei und deren Einwohner den Plünderern ausgeliefert.

Wer will es leugnen? Die Dreistigkeit mit der uns 1999 die neue Bundesverfassung mit der verlogenen Behauptung: "Es gibt keine materiellen Änderungen in der neuen Bundesverfassung" untergejubelt worden ist, haben die ehrbaren Schweizerbürger dem Bundesrat nicht zugetraut. Sie haben ihm geglaubt und bauend auf seine Ehrbarkeit diesem subversiven Trojaner mit dem darin subtil versteckten Gefahrenpotential vertrauensvoll zugestimmt. Entlarvend hat der damals zuständige Bundesrat Arnold Koller in der auf die Abstimmung folgenden Pressekonferenz scheinbar eingestanden, dass die Stimmberechtigten im Wissen um die Gefährlichkeit der darin schlummernden Viren, dieser Verfassung nicht zugestimmt hätten.

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Schweizerische Bundesverfassung 1874/1999 – ein Vergleich

Dr. iur. Hans Ulrich Walder-Richli † Emeritierter Professor an der Universität Zürich und Dr. iur. Béatrice Grob-Andermacher, Rechtsanwältin, Zug

Ein nachträglicher Beitrag zur Volksabstimmung vom 18. April 1999 zur Totalrevision der Schweizerischen Bundesverfassung

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