Dringender Appell an den Bundesrat. STOPP der kollektiven Bestrafung der gesamten syrischen Bevölkerung! Ich rufe den Bundesrat auf, die syrische Bevölkerung vor Elend und Tod zu schützen; die Verbrecherischen Sanktionen sofort aufzuheben!

«Bürger für Bürger» ruft den Bundesrat, zusammen mit allen Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern des dringenden Appells auf, die Verordnung über die Massnahmen gegenüber Syrien aufzuheben!

Siehe auch das Bürger für Bürger Bulletin Nr. 51 zum Thema.

Die grausame kollektive Bestrafung der gesamten syrischen Bevölkerung ist sofort zu stoppen!

Unterschriftsberechtigt ist jedermann, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Nationalität

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Der Bundesrat hat sich am 18. Mai 2011 den Sanktionsmassnahmen, welche die USA im Verbund mit den NATO-Staaten ohne Beschluss des UNO-Sicherheitsrats am 9. Mai 2011 gegen Syrien verhängt hatten, angeschlossen.

Der Bundesrat begründet seine restriktiven Massnahmen mit einer angeblich gewaltsamen Unterdrückung der Zivilbevölkerung durch die syrischen Streit- und Sicherheitskräfte.

Aufgrund einer sich angeblich verschlechternden Lage für die Zivilbevölkerung Syriens hat der Bundesrat die Sanktionsmassnahmen am 8. Juni 2012 sogar noch verschärft.

Am 16. März 2018 fordern Nationalrat Reynard Mathias, zusammen mit 14 weiteren Nationalratsmitglieder aus den vier grossen Fraktionen, den Bundesrat auf, ihr Postulat 18.3309 «Smart Sanctions gegen die Urheber von Kriegsverbrechen in Syrien» zur Annahme zu empfehlen und eine tiefgreifende, transparente Untersuchung der Auswirkungen der internationalen Sanktionen auf die syrische Zivilbevölkerung einzuleiten.

Am 9. Mai 2018 beantragt der Bundesrat die Ablehnung des Postulates.

Die Sanktionsmassnahmen des Bundesrats missachten die besondere humanitäre Verantwortung, welche die Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen trifft. Die Schweiz verhöhnt mit diesen Sanktionsmassnahmen ihre humanitäre Tradition.

Die Schweiz hat sich in Beachtung ihrer humanitären Tradition von der grausamen kollektiven Bestrafung der gesamten syrischen Bevölkerung deutlich zu distanzieren!

Die verschärften Sanktionsmassnahmen, welche vor allem die syrische Bevölkerung hart trifft, sind alleine schon aus humanitären Erwägungen sofort aufzuheben!

Völkerrechtliches Grundprinzip der Nicht-Einmischung

Die Geschichte lehrt uns und Rafael Lemkin, polnischer Jude, Rechtsanwalt, bestätigt es, dass in aller Regel mächtige Staaten wie das Hunnen- oder Osmanenreich, das Britische Empire oder die USA Angriffskriege, ethnische Säuberungen und Völkermord zu verantworten haben. Für die von Unterjochung und Versklavung bedrohten Völker bietet einzig das völkerrechtliche Prinzip der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der Nationalstaaten Schutz. Im Bewusstsein der schrecklichen Greuel von Kolonisierung, Sklaverei und Völkermord verteidigen die davon betroffenen, ehemaligen Kolonien das Prinzip der Nichteinmischung stets vehement. Das Prinzip hat Eingang gefunden in der Charta der Vereinten Nationen und den beiden Abkommen über die Menschenrechte.

Nur, dieses Grundprinzip der Nichteinmischung widerspricht den imperialen Machtgelüsten der Grossmächte, weshalb diese stets nach einem Ausweg suchen.

Die ehemalige Schutzbehauptung, den Barbaren müsse Kultur gebracht werden, ist längst in Verruf geraten. Es musste etwas her, das die Supermacht als wohlwollend, selbstaufopfernd zum 'öffentliche Wohle aller' zeigt. Die 'beschützende Intervention', im Namen der Bekämpfung des Terrorismus, ist das neue Zauberwort.

Das syrische Volk müsse geschützt werden vor seinem Präsidenten Baschar Al-Assad, den die USA und die mit ihr verbündeten NATO-Staaten den Schlächter von Damaskus nennen, welcher die eigene Bevölkerung skrupellos beschiesse, bombardiere und sogar mit Giftgas attackiere.

Die Schweiz, welche ihre restriktiven Sanktionsmassnahmen gegen Syrien mit einer angeblich gewaltsamen Unterdrückung der Zivilbevölkerung durch die syrischen Streit- und Sicherheitskräfte begründet, schliesst sich damit der verlogenen Begründung der kriegstreibenden USA und NATO-Staaten an.

Nicht das Mitheulen im Kriegsgeschrei ist Aufgabe der Schweiz, sondern das Befrieden der Länder.

Der Bundesrat gefährdet durch sein Mitheulen im Kriegsgeschrei die schweizerische Bevölkerung, ebenfalls in das Kriegsgeschehen hineingerissen zu werden.

Syrien ist ein souveräner Staat

Die syrische Regierung hat nicht nur das Recht, sondern die verfassungsmässige Pflicht, das Land gegen einen Aufstand bewaffneter Gruppen zu verteidigen und syrische Bürgerinnen und Bürger vor solchen Angriffen zu schützen. Syrien hat die UNO um Schutz gebeten, weil es von Milizen angegriffen wurde, die vom Ausland finanziert werden.

Die UNO – ohnmächtig und nutzlos wie sie ist – hat Syrien keinen Schutz gewährt, weil es ja die vetoberechtigten Sicherheitsratsmitglieder USA und GB sind, welche Regime Change in Syrien anstreben und zu diesem Zweck den bewaffneten Aufstand zusammen mit ihren Verbündeten Saudi-Arabien und Katar angetrieben und finanziert haben. Syrien hat daher die Verbündeten Russland und Iran zu Hilfe gerufen, was wiederum völkerrechtlich in Ordnung ist.

Wer also – so wie die Schweiz auch – behauptet, der Präsident führe eine „brutale Kampagne gegen das eigene Volk”, der verkennt die Lage in Syrien und tut nichts anderes als die Sprechblasen zu wiederholen, mit denen die USA und ihre NATO-Verbündeten versuchen, ihre indirekte militärische Intervention in Syrien zu legitimieren.

Syrien ist ein souveräner Staat, und es hat kein anderer Staat der Welt das Recht, in Syrien bewaffneten Umsturz zu betreiben mit der Begründung, in Syrien habe es zu wenig Demokratie oder das syrische Volk habe zu wenig Freiheit. Wenn die Schweiz diese Art von „militärischer Demokratisierung” anderer Länder mitträgt, dann wird sie mitverantwortlich für eine UN-Charta, die auf den Müll geworfen werden kann und dafür, dass in Zukunft erneut nur noch das Recht des Stärkeren herrscht.

Es gibt nichts, was Präsident Baschar Al-Assad anderes hätte tun können. Hätte er abdanken sollen, weil bewaffnete Gruppen dies fordern? Wohl kaum. Und selbst wenn er abgedankt hätte: Wie sähe Syrien heute aus? Wohl so ähnlich wie Libyen, Afghanistan, Jemen, der Irak, Somalia und andere Länder, in denen die NATO-Staaten unter Führung der USA glaubten und immer noch glauben, Regierungen nach ihrem Gusto einrichten zu müssen.

Die Schweiz schliesst sich, ohne den dazu zwingend erforderlichen UNO-Beschluss, Sanktionsmassnahmen an, die Teil der Kriegshandlungen gegen Syrien sind.

Die Schweiz verletzt damit ihre immerwährende Neutralität, zu der sie sich im Wiener Kongress von 1814/1815 verpflichtet hat!

Die Neutralität der Schweiz, ihr Verzicht, zur kriegsführenden Partei zu werden, hat der Schweiz über Jahrhunderte hinweg Frieden gebracht und sie vor Krieg bewahrt. Kehren wir zur bewährten Neutralität der Schweiz zurück!

Der Beschluss des Bundesrats muss sofort aufgehoben werden

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